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Oliver Daum

    Das Völkerrecht der Seeblockade
    Dokumentation des Grundgesetzes
    • 2017

      Dokumentation des Grundgesetzes

      Zugleich eine Zusammenstellung der änderungsrelevanten BT-Drucksachen

      Das Werk bietet eine umfassende Dokumentation aller bisherigen Grundgesetzfassungen sowie eine detaillierte Zusammenstellung der verfassungsänderungsrelevanten Drucksachen des Bundestages. Es schließt eine bestehende Lücke in der Literatur zum Verfassungsrecht. Dokumentiert sind alle 61 Fassungen des Grundgesetzes seit dem 24. Mai 1949, was es Verfassungspraktikern und -theoretikern ermöglicht, jeden verfassungserheblichen Sachverhalt unter die jeweils geltende Norm zu subsumieren. Dies erleichtert die Überprüfung vergangener Sachverhalte, ohne dass mühsam die entsprechenden Grundgesetzfassungen gesucht werden müssen. Besonders hervorzuheben ist die Synopse der geänderten Artikel, die die neue Fassung der alten gegenüberstellt. Das Werk ist somit für alle Anwender des Grundgesetzes von Interesse. Zudem sind die Gesetzesbegründungen, Plenarprotokolle der Beratungen im Bundestag und Stellungnahmen der zuständigen Ausschüsse enthalten, die den jeweiligen Grundgesetzänderungen vorausgingen. Diese umfassende Auflistung der BT-Drucksachen ermöglicht es den Anwendern, Rückschlüsse auf die Motive des verfassungsändernden Gesetzgebers zu ziehen. Dadurch erhalten sie nicht nur die Möglichkeit, verfassungsrelevante Sachverhalte zu überprüfen, sondern auch ein wertvolles Hilfsmittel für die historische Auslegung der Artikel des Grundgesetzes.

      Dokumentation des Grundgesetzes
    • 2016

      In der Studie wird das Völkerrecht der Seeblockade dargestellt. Praxisgemäß wird zwischen den Rechtsregimen der Seeblockade eines zwischenstaatlichen internationalen und eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts, sprich sog. Bürger- und Befreiungskriege, unterschieden. Der Leser erfährt, welche völkerrechtlichen Regeln ein Staat zu beachten hat, wenn dieser eine Seeblockade errichtet und durchsetzt. Insbesondere werden die von den neutralen Staaten hierbei in Kauf zu nehmenden Beeinträchtigungen ihrer Schifffahrts- und Handelsfreiheiten aufgezeigt. Dennoch steht keinem Staat ein Recht zu, wonach neutrale Staaten die Seeblockade zu befolgen hätten. Vielmehr sind die Rechtsverhältnisse der betreffenden Parteien durch nicht-verbotene Handlungen des Völkerrechts charakterisiert.

      Das Völkerrecht der Seeblockade