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Das argumentum a fortiori

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Traditionellerweise kommt der Logik bei der juristischen Entscheidungstätigkeit eine hervorragende Bedeutung zu. Hier möchte die Arbeit unter Zugrundelegung eines empirischen Ansatzes einen Beitrag zur Erhellung ihrer Rolle bei eben dieser Tätigkeit leisten. Zugleich soll sie das Verhältnis normativ-analytischer und deskriptiv-empirischer Betrachtungsweise in der Rechtstheorie in das rechte Licht setzen. Gerade eine «tradierte» juristische Schlußform wie das argumentum a fortiori bietet sich daher als Gegenstand der Untersuchung an. Die Arbeit geht von bekannten Analyseformen aus, diese werden kritisch reduziert und mit einem Teilbereich juristisch-alltagssprachlicher Wirklichkeit, nämlich Entscheidungsbegründungen, konfrontiert. Entscheidungsbegründungen - Texte - lassen sich heute problemlos mit der EDV be- und verarbeiten. Die vorliegende Studie erweist nicht zuletzt, daß auch in der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung die EDV nutzbringend einzusetzen ist.

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1990

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