Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter
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Das Recht der Kapitalerhaltung bei der GmbH galt lange Zeit als im wesentlichen geklärt. Seit einigen Jahren gehört es jedoch, nicht zuletzt aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Zivil- und Strafsenate des BGH über die Rechtmäßigkeit verdeckter Entnahmen, wieder zu den meistdiskutierten Themen des Gesellschaftsrechts. Die vorliegende Abhandlung nimmt diese Kontroverse zum Anlaß, zu untersuchen, innerhalb welcher Grenzen und mit welchen Konsequenzen bei Überschreitung dieser Grenzen die GmbH-Gesellschafter desinvestieren können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, ob den Entnahmerechten der Gesellschafter über den durch das Gebot der Erhaltung des Stammkapitals, die Insolvenzanfechtung und die guten Sitten gesteckten Rahmen noch weitere Schranken gesetzt sind.