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Die Einordnung grenzüberschreitender Kapitalgesellschaften in das geltende System der Einkommensbesteuerung von Gesellschaften

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Die grenzüberschreitende Kapitalgesellschaft gewinnt aufgrund der immer rascher voranschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und ihrer Unternehmen zunehmend an praktischer Bedeutung. Gerade ihre Stellung als Brennpunkt verschiedener Teilrechtsgebiete rückt sie in den Mittelpunkt des steuerwissenschaftlichen Interesses. Zielsetzung der Arbeit ist es, die Steuersubjektfähigkeit grenzüberschreitender Kapitalgesellschaften im Rahmen der Einkommensbesteuerung von Gesellschaften zu bestimmen. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Ermittlung des Besteuerungssystems von Gesellschaften gelegt, um so eine dem Gleichheitssatz gerecht werdende Besteuerung zu gewährleisten. Die Basis bilden hierfür der rechtliche Bezugsrahmen und die räumlichen Anknüpfungspunkte der grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaft sowie ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Konsequenzen des Internationalen Privatrechts. Regelungen des internationalen Rechts sowie der Gleichheitssatz werden daraufhin untersucht, inwieweit sie für die Subjektqualifikation wesentliche Auslegungsmaßstäbe liefern können. Aufbauend auf diesen allgemeinen Auslegungsgrundsätzen wird das System der Einkommensbesteuerung in- und ausländischer Gesellschaften dargestellt. Im nächsten Schritt wird diese vom Gesetzgeber statuierte Steueranknüpfung daraufhin untersucht, inwieweit sie den Anforderungen des Leistungsfähigkeitsprinzips als Ausfluß des Gleichheitssatzes entspricht. Die grenzüberschreitende Kapitalgesellschaft wird schließlich in dieses System mit seinen Prinzipien und Kriterien eingeordnet, um sie so in den Dualismus Einkommensteuer und Körperschaftsteuer konsistent zu integrieren. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß grenzüberschreitende Kapitalgesellschaften ausschließlich nach der vom Zivilrecht vorgegebenen Rechtsform in den Dualismus Einkommensteuer und Körperschaftsteuer einzuordnen sind. Die Rechtsfähigkeit ist daher das systemgerechte Kriterium für die Subjektqualifikation.

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1997

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