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Die Zulässigkeit der Mehrfachbeteiligung an einer Personengesellschaft

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Treffen mehrere Anteile an einer Personengesellschaft in der Hand eines Gesellschafters zusammen, so verschmelzen diese nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung und in der Literatur zu einem einheitlichen Anteil. Soweit die Anteile jedoch rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sind, beispielsweise wenn einer der Anteile sachenrechtlich oder erbrechtlich belastet ist, führt deren zwingende Verschmelzung zu unbefriedigenden Ergebnissen. Die Untersuchung zeigt, daß in diesen Fällen nur unter der Annahme der Zulässigkeit der Mehrfachbeteiligung, also eines getrennten Fortbestandes der Anteile in der Hand eines Gesellschafters, schlüssige Ergebnisse erzielt werden können. Der Verfasser weist darüber hinaus nach, daß die Mehrfachbeteiligung - entgegen der herrschenden Meinung - zulässig ist.

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1997

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