Der Sanierungsvertrag
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Ein Sanierungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Privatperson und Behörde, in dem Umfang, Durchführung und Kostenverteilung einer Altlastensanierung geregelt werden. Die Arbeit beleuchtet das Einsatzspektrum, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen auf ehemaligen Industriegrundstücken, sowie den geltenden Rechtsrahmen für derartige Verträge. Dabei werden die im Gefahrenabwehrrecht bestehenden vertraglichen Gestaltungsspielräume, die inhaltlich zulässigen Regelungen und die aufgrund des öffentlichen Interesses an einer wirksamen Altlastenbeseitigung bestehenden Grenzen aufgezeigt. Der Leser erhält so eine praxisgerechte Darstellung zur Hand, die ihm die Einsatzmöglichkeiten und zahlreichen Vorteile - für Privatpersonen und Behörde - dieses in der Altlastenpraxis in der Vergangenheit nur wenig eingesetzten Rechtsinstruments erläutert.