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Die Vergemeinschaftung der Anleihegläubiger und ihre Vertretung nach dem Schuldverschreibungsgesetz

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Gegenstand der Arbeit ist die Vergemeinschaftung von Anleihegläubigern (Obligationären). Kern der Untersuchung ist das »Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen« (Schuldverschreibungsgesetz) vom 4. Dezember 1899. Dieses kapitalmarktrechtliche Spezialgesetz verleiht der anonymen Masse der Obligationäre eines Unternehmens eine Organisation und stattet diese mit (Mehrheits-)Rechten sowie einer wirksamen Vertretung nach außen aus. Ausgehend von diesem Gesetz untersucht der Verfasser, inwieweit Obligationärsorganisationen sowohl aus Emittenten- als auch aus Anlegersicht sinnvoll sein können. In die Untersuchung einbezogen werden neben dem Schuldverschreibungsgesetz auch in- und ausländische Vorläufergesetze sowie die derzeit geltenden Regelungen des US-amerikanischen sowie des Schweizer Rechts. Darüber hinaus geht der Verfasser den Ursachen des Bedeutungsverlustes des Gesetzes in den letzten Jahrzehnten nach sowie der Frage, inwieweit das Schuldverschreibungsgesetz heute noch einen Beitrag zur Förderung des »Finanzplatzes Deutschland« leisten kann. Im Rahmen seiner Verbesserungsvorschläge behandelt der Verfasser auch die Möglichkeiten und Grenzen der kautelarischen Anleihevertretung (-treuhand).

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1999

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