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Das Recht der Namensaktie und die Öffnung des Aktienrechts für moderne Kommunikationsmittel
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Die Teilnahme an der Hauptversammlung einer deutschen Aktiengesellschaft via Internet vom eigenen Schreibtisch aus – Utopie oder aktienrechtliche Wirklichkeit? Eine unmittelbare Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung per Internet sieht das deutsche Aktienrecht noch nicht vor. Der Gesetzgeber hat aber mit dem Anfang 2001 in Kraft getretenen Gesetz zur Namensaktie und Stimmrechtsausübung zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, moderne Kommunikationsmittel wie Internet oder E-Mail auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung nutzen zu können. Dies betrifft Namens- und Inhaberaktien in unterschiedlicher Weise.
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2002
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