Kompaktkommentar zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Schweiz
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Die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung zwischen Deutschland und der Schweiz, die sich durch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wohl noch intensivieren wird, lässt das Doppelbesteuerungsrecht zwischen den beiden Ländern zu einem immer wichtigeren Faktor werden. Nicht zuletzt das aus deutscher Sicht noch immer bestehende Image der Schweiz als Niedrigsteuerland hat zu umfangreichen Spezialregelungen und einer recht komplizierten Praxis geführt. Auch wenn das gültige Abkommen aus dem Jahr 1971 stammt und sich an den Rahmen des OECD Musterabkommens hält, haben nicht nur die partielle Revision aus dem Jahre 1989, sondern auch die in intensiver Kadenz eingehenden Verständigungslösungen, Botschaften, Kreisschreiben, Mitteilungen, Verwaltungserlasse etc. zu einer Weiterentwicklung der Abkommenspraxis geführt. Der Kurzkommentar soll einen systematischen Einblick in die praktisch wichtigsten Aspekte des Doppelbesteuerungsabkommens geben. Einbezogen wurden die neueste Gerichts- und Verwaltungspraxis auch die am 6. und 7. Dezember 2001 zwischen den Finanzbehörden beider Staaten geführten Verhandlungen über eine Teilrevision des Doppelbesteuerungsabkommens und die paraphierten Änderungen zur Quellenbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen, zum Abkommensmissbrauch und zur Amtshilfe. Der Titulierung entsprechend verzichtet der Kompaktkommentar jedoch auf detaillierte und spezifische Abhandlungen zu den einzelnen Doppelbesteuerungsproblemen. Stattdessen werden ein kompakter Überblick und praxisorientierte Informationen zur Beantwortung der häufigsten Fragen zum Besteuerungsrecht im bilateralen Wirtschaftsverkehr gegeben.