Zur Anwendbarkeit des § 156 BGB sowie zur Inhaltskontrolle bei privaten Online-Auktionen
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Am 07.11.2001 hat der BGH über Abschluss und Wirksamkeit des Kaufvertrages bei der Internet-Versteigerung entschieden. Diese Thematik ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung und wirft zentrale methodische Fragen auf: Im Unterschied zu § 156 BGB sehen die AGB der Auktionshäuser einen bindenden Antrag des Anbieters bereits in der Freischaltung der Angebotsseite. Insofern stellt sich nicht nur das Problem der Bindung der Teilnehmer an die AGB des Auktionshauses, sondern vor allem die Frage der Zulässigkeit einer solchen Modifikation von § 156 BGB. Die Arbeit analysiert das Urteil und untersucht die dogmatischen Grundlagen für einen Vertragsschluss zwischen den Teilnehmern, deren Verhältnis zu den AGB, die Frage der Inhaltskontrolle sowie die Problematik von Aufklärungspflichten.