Die schwedische Familiengesetzgebung von 1734 bis zu den Reformgesetzen von 1915 bis 1920 und deren Einfluss auf die Gesetzgebungsprojekte der Weimarer Republik
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Die in ganz Europa beachteten schwedischen Ehegesetze von 1915 und 1920 sowie die schwedischen Kindschaftsgesetze von 1917 und 1920 brachten die familienrechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann in der Ehe und verbesserten die Rechtsstellung des nichtehelichen Kindes erheblich. Das Werk behandelt die Entwicklung des schwedischen Familienrechts von 1734 bis 1920 unter Berücksichtigung des norwegischen Nichtehelichenrechts von 1915 und die Einflüsse des schwedischen Ehe- und Kindschaftsrechts auf die rechtspolitische Diskussion der Weimarer Zeit und deren Reformprojekte. In einem umfangreichen Anhang bringt die Arbeit die schwedischen Ehe- und Kindschaftsgesetze von 1734, 1915 und 1920 sowie die Gesetzgebungsprojekte von 1826 und 1847 im Original und in deutscher Übersetzung.