Haftung für Hyperlinks
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Die Frage der Haftung eines Autors im Internet für Hyperlinks, die er auf fremde Inhalte gesetzt hat, hat in den letzten Jahren zu heftigen Kontroversen geführt. Die PDS- Bundestagsabgeordnete Angela Marquardt wurde wegen eines Hyperlinks auf die Zeitschrift „radikal“, die den „kleinen Leitfaden zur Behinderung des Bahntransports“ enthielt, angeklagt. Viele Internetanbieter, darunter der Autor des bekannten HTML- Kurses „SELFHTML“, Stefan Münz, erhielten wegen eines Links auf die US-Software „FTP-Explorer“ eine Abmahnung, da diese Software gegen deutsche Markenrechte verstoßen soll. Die Firma Ofir wurde von der Konkurrenzfirma Stepstone abgemahnt, da diese ohne besondere Genehmigung auf eine untergeordnete Seite der Stepstone- Website verlinkt hatte, wodurch die Werbung auf der Homepage umgangen wurde. Die in diesen und anderen Fällen ergangenen Gerichtsentscheidungen sind zum Teil kontrovers und vermögen die Rechtslage nur unzureichend zu klären. So wurde beispielsweise die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen im Fall FTP-Explorer vom OLG München bejaht, vom OLG Braunschweig hingegen verneint. Auch eine gesetzliche Regelung existiert bisher in Deutschland nicht. Diese Arbeit beleuchtet alle Haftungsfragen, die sich aus der Verwendung von Hyperlinks ergeben und versucht für das deutsche Recht einen eigenständigen Lösungsansatz. Hierbei greift sie vergleichend auf die Rechtslage in Österreich und den USA zurück, wo -zumindest in Teilbereichen- bereits gesetzliche Regelungen und höchstrichterliche Entscheidungen existieren.