Rechtsdifferenzierungen in einer erweiterten Europäischen Union
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Am 1. Mai 2004 sind auf einen Schlag mehr Staaten beigetreten als in allen früheren Erweiterungsrunden zusammen; weitere Beitrittskandidaten sind bereits im Wartestand. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob auch die erweiterte EU auf der bisherigen Basis eines einheitlichen Integrationsrechts funktionieren und sich weiterentwickeln kann. Hier setzt die Diskussion über flexible Integrationskonzepte an, die von dieser Arbeit aufgegriffen und fortgeführt wird. Das Werk definiert dabei den rechtlichen Gestaltungsraum für flexible Integrationskonzepte und analysiert deren Grenzen im europäischen Verfassungsrecht. Dies geschieht durch die Untersuchung gegenwärtiger Differenzierungen in der europäischen Justiz- und Innenpolitik. Aufbauend hierauf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Differenzierungen aufgezeigt. Das Werk behandelt somit ein ebenso grundsätzliches wie aktuelles Problem der europäischen Integration, das all diejenigen interessieren dürfte, die sich mit der Gestaltung des europäischen Integrationsfortschritts befassen.