Heilmittelerbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Das vorliegende Buch führt den Leser von den Grundproblemen der Zulassung eines Heilmittelerbringers im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung über das Richtlinienverfahren, die rechtlichen Besonderheiten der Rahmenempfehlungen zu den mit den Rahmenverträgen verbundenen Fragestellungen. Jedes Kapitel endet mit dem Aufzeigen der Rechtsschutzmöglichkeiten der Leistungserbringer. Die Heilmittelerbringer sind durch das sog. Partner-schaftsmodell stärker als zuvor in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung inte-griert. Die Arbeit veranschaulicht das aus Richtlinien und Rahmenempfehlungen bestehende sog. „Zwei-Säulen-Modell“. Im Hinblick auf den bestehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen und den Verbänden der Heilmittelerbringer wird herausgearbeitet, daß der Gesetzgeber die gegenseitigen Kompetenzen klar vonein-ander abgegrenzt hat. Die Autorin trägt dabei insbesondere zu einer dogmatischen Klärung des Verhältnisses von Richtlinien und Rahmenempfehlungen bei. Sie diskutiert die Frage, ob die Richtlinien auch Wirkungen für und gegen die nicht im Bundesausschuß repräsentierten Leistungserbringer und sonstigen Betroffen entfalten. Ferner geht die Autorin das Problem an, ob der Bundesausschuß gegenüber den Heilmittelerbringer demokratisch legitimiert ist. Um die bestehenden Legitimationsdefizite zu beheben, werden als Mittel z. B. das Beanstandungsrecht des Bundesministeriums für Gesundheit und das Anhörungsrecht der Verbände der Heilmittelerbringer diskutiert. Diese Arbeit plädiert – trotz der guten vorhandenen gesetzlichen Ansätze für ein demokratisch legitimiertes Gesundheitswesen gegenüber allen Beteiligten – dafür, daß der Gesetzgeber künftig Nachbesserungen im Heilmittelbereich vornimmt. Das Buch wendet sich sowohl an den Praktiker als auch an den wissenschaftlich interessierten Leser. Cordula Brink, geb. 1973 in Koblenz, studierte von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1998 begann sie ihre Promotion, die mit einem Stipendium gefördert wurde. Als Rechtsreferendarin war sie von 2000 bis 2002 im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm tätig. 2002 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen. Abschluß der Promotion 2004. Seit 2002 ist Cordula Brink als So-zialrichterin tätig. Als Manuskript gedruckt