"Multilaterales Dach" für Fusionskontrolle?
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Vor dem Hintergrund der Großfusionen der vergangenen Jahre und der Tatsache, dass Fusionen transnationaler Unternehmungen derzeit von bis zu 40 verschiedenen nationalen Behörden auf ihre Vereinbarkeit mit nationalen kartellrechtlichen Bestimmungen hin untersucht werden, wird auf politischer Ebene die Schaffung eines «multilateralen Daches» für Fusionskontrolle (etwa auf Grund eines Übereinkommens im Sinne der Anlage 4 des Übereinkommens zu Errichtung der Welthandelsorganisation) diskutiert. Angesichts dieser Diskussion beleuchtet der Autor den derzeitigen Integrationsgrad nationaler fusionskontrollrechtlicher Regelungen. Nach einer überblicksartigen Darstellung des Fusionskontrollrechts der USA und der EU untersucht er, unter welchen Voraussetzungen das (supra-)nationale Recht auf Fusionskontrollverfahren mit Auslandsbezug Anwendung findet. Im Anschluss analysiert er die Interaktionsstruktur von Staaten und betroffenen Unternehmen in Fusionskontrollverfahren u. a. mit Hilfe der Game Theory. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Konflikte zwischen Staaten in Fusionskontrollverfahren vorrangig (industrie-)politisch motiviert sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird die Schaffung einer internationalen Fusionskontrollinstitution, die eine gewisse Eigenständigkeit («endogene Dynamik») entwickelt, als wünschenswert identifiziert. Aus verfassungsrechtlichen Gründen schlägt er vor, einer für Großfusionen allein zuständigen internationalen Behörde bestimmte Klagerechte vor nationalen Gerichten einzuräumen: Letztendlich wären so nationale Gerichte zu einer abschließenden Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses berufen.