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Präjudizwirkungen von Gerichtsentscheidungen im Nachbarrecht

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Das Werk befasst sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang Entscheidungen eines Gerichtes spätere Entscheidungen eines anderen Gerichtes in Nachbarrechtsstreitigkeiten beeinflussen können. Diese Prozesse gehören in der gerichtlichen Praxis zum Alltag. Zwischen den beteiligten Menschen besteht im Nachbarrecht eine ganz besondere emotionale und örtliche Bindung. Aus diesem Grunde ist eine umfassende und rasche Klärung des Konflikts in besonderem Maße vorteilhaft. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, sowohl auf dem Zivilrechtsweg unmittelbar als auch auf dem Verwaltungsrechtsweg mittelbar gegen den Nachbarn vorzugehen. Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht wünschenswert wäre, den nachbarschaftlichen Konflikt ein für alle Mal zu schlichten, insbesondere keine divergierenden Entscheidungen der unterschiedlichen Rechtswege zuzulassen. Inwieweit das geltende Recht dem durch Präjudizwirkungen bereits begegnet, wird in diesem Werk dargestellt. Als Ansätze für eventuelle Bindungen zwischen den Rechtswegen wird in besonderem Maße auf die Rechtskraftwirkungen und auf die Beiladung im Verwaltungsprozess einerseits, die Nebenintervention bzw. Streitverkündung im Zivilprozess andererseits eingegangen. Über diese Wirkungen entstehen Bindungen, die letztlich darauf beruhen, dass beide Rechtsgebiete weitgehend auf die gleichen Normen und Grundgedanken zurückgreifen. Wie eine Gerichtsentscheidung bei solchen materiell-rechtlichen Gemeinsamkeiten ein später entscheidendes Gericht durch prozessuale Instrumente binden kann, stellt die Arbeit im Einzelnen dar.

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2004

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