Die Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union
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Bis zum Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 2. Mai 1999 war die Asyl- und Flüchtlingspolitik lediglich Gegenstand der intergouvernementalen Zusammenarbeit. Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde dieser Bereich in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft überführt. Damit erlangte diese auch die Kompetenz, Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten festzulegen. Das Buch stellt im ersten Teil den Weg der Vergemeinschaftung des Asylrechts dar. Im zweiten Teil erfolgt eine Untersuchung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten. Dabei werden zum einen die Bestimmungen der Richtlinie auf ihre Völkerrechtskonformität hin untersucht und zum anderen die bisherigen Aufnahmebedingungen in dreizehn Mitgliedstaaten rechtsvergleichend dargestellt. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie sich eine Umsetzung der Richtlinie auf die Aufnahmebedingungen in einzelnen ausgewählten Mitgliedstaaten auswirkt.