Die Haftung des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und § 161 AktG
Autoren
Mehr zum Buch
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der im Zuge des TransPuG eingeführten Pflicht zur Abgabe der Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) wurde die Rolle des Aufsichtsrats weiter gestärkt. Vor dem Hintergrund zunehmender Bedeutung von Haftungsfragen im Aktienrecht wird die Haftungsrelevanz von Verstößen gegen Regelungen des DCGK und die gesetzliche Erklärungspflicht kontrovers diskutiert. Eine persönliche Haftung der Aufsichtsmitglieder hängt zunächst von der genauen Abgrenzung der Kompetenzbereiche der zur Erklärungsabgabe berufenen Verwaltungsorgane Aufsichtsrat und Vorstand ab. Streitig sind Inhalt und Umfang der Erklärung, Aktualisierungs- und Organisationspflichten sowie insbesondere die Eignung der Kodexregelungen, den allgemeinen aktienrechtlichen Sorgfaltsmaßstab zu konkretisieren oder als Beweislastregel zu fungieren. Schließlich birgt die Problematik einer Außenhaftung nach Grundsätzen der Vertrauens- und Prospekthaftung besondere Brisanz.