Die auslegepflichtigen Praxisvorschriften
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Die auslegepflichtigen Praxisvorschriften W. M. Nentwig Claus Pfisterer Standardwerk für jede Praxis Das Buch enthält die aktualisierten auslegepflichtigen Gesetze und Verordnungen sowie die wesentlichen Regelungen, die in der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis üblicherweise gewerberechtlich beachtet werden müssen. Auslegepflichtige Praxisvorschriften müssen in der Praxis vom Praxisinhaber bereitgehalten werden. Verstöße gegen diese Pflicht dürfen die Gewerbeaufsichtsämter mit Bußgeldern ahnden. Mit der 17. Auflage 2013 wurden sämtliche Vorschriften auf den aktuellen Stand gebracht. Von den in den Vorauflagen veröffentlichten Gesetzen wurde das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht mehr in die Sammlung aufgenommen. Es ist am 18. Juni 2006 außer Kraft getreten und in dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 aufgegangen, das wir in dieser Auflage erstmals veröffentlichen. Dieses Gesetz hat gleichfalls zu einer Änderung der bisher mit abgedruckten arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverboten geführt, von denen aber für „Altfälle“ frühere Fassungen des BGB – nach heutiger Rechtslage weggefallen – noch Anwendung finden. Diese sind bei den Bestimmungen des AGG mit abgedruckt. Gleichfalls ersetzt wurde das Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit, an dessen Stelle das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) getreten ist, das hier erstmals in die Sammlung aufgenommen wird. Die bisherigen BGV-Vorschriften A6 (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und A7 (Betriebsärzte) sind in der BGV Unfallverhütungsvorschrift A2 aufgegangen (nicht zu verwechseln mit der bisher unter dieser Nummer veröffentlichten, in der Neuauflage wiederum – unter ihrer neuen Nummer BGV A3 enthaltenen – Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“). Wegen der für die ärztliche Praxis nur teilweisen praktischen Relevanz haben die Autoren entschieden, auf den Abdruck der nicht auslegepflichtigen Betriebssicherheitsverordnung (in der die frühere Druckbehälterverordnung aufgegangen ist) ab der 16. Auflage zu verzichten. Stattdessen haben sie das zwar nicht auslegepflichtige, aber für die Praxis wichtige Arbeitssicherheitsgesetz, auch durch die geltende Allgemeine Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 in Bezug genommen, hinzugefügt. Gleiches gilt für die praktisch bedeutsame Bildschirmarbeitsverordnung, die erstmals in der Sammlung erscheint. Ergänzend zu der bereits mit der Vorauflage aufgenommenen Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 (früher: BGV C8) wurde mit der Neuauflage die aktuelle BG-Regel BGR 250/TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die ärztliche Praxis ergänzend aufgenommen. Wiederum wurden sämtliche Anschriften der für die Gewerbeaufsicht / Arbeitssicherheit zuständigen Behörden der Länder geprüft und aktualisiert