Die Verteilung der Pflichtteilslast nach den §§ 2318 - 2324 BGB
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In den §§ 2318 – 2324 BGB regelt das Gesetz, wer letztlich die Last der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen trägt, für die im Außenverhältnis allein der Erbe oder die Miterbengemeinschaft haften. Aufgrund seiner Testierfreiheit kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung im Rahmen des Zulässigen abweichend von den gesetzlichen Regelungen Anordnungen für diese Lastenverteilung treffen. Die Arbeit setzt sich mit den Schwierigkeiten dieses Regelungskomplexes auseinander. Anhand zahlreicher Beispiele will sie aufzeigen, zu welchen wirtschaftlichen Ergebnissen die gesetzlichen Regelungen führen und welche Auslegungsschwierigkeiten mit ihnen verbunden sind. Dem Praktiker werden Formulierungsvorschläge an die Hand gegeben, damit der Nachlass entsprechend dem Willen des Erblassers verteilt werden kann