Ehrenamt und Rechtsordnung
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Die Autorin untersucht hier den möglichen Beitrag der Rechtsordnung zur Förderung des Ehrenamtes. Als Grundlage erfolgt die Bestandsaufnahme der Rechtsstellung ehrenamtlich und freiwillig Engagierter. Dabei ist die Gesamtheit der Rechtsnormen maßgeblich. Der Einzelne, der ein Ehrenamt aufnimmt und ausübt, ist mit zahlreichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Unter anderem können finanzielle Einbußen, Haftungsrisiken oder Auswirkungen auf Erwerbsarbeit oder sozialversicherungsrechtliche Ansprüche aus dem freiwilligen und unentgeltlichen Engagement resultieren. Neben solchen rechtlichen Bestimmungen, die einer individuellen Dimension – den Rechtsbeziehungen zwischen Akteuren, Nutznießern und Trägern des Ehrenamtes – zuzuordnen sind, gibt es eine institutionelle Rechtsebene, die sich auf die Ermöglichung ehrenamtlicher Betätigung in Organisationen bezieht. Die im Rahmen der Schilderung des geltenden Rechts zutage getretenen rechtspolitischen Lücken werden hinsichtlich möglicher Regelungsalternativen erörtert. Die Eigenheiten des Ehrenamtes beschränken den rechtlichen Regelungsspielraum. Ehrenamtliches Engagement ist geprägt vom Postulat der Staatsferne. Die Unentgeltlichkeit führt zur Tabuisierung der geldlichen Bewertung. Gleichwohl ist das Ehrenamt verankerter Bestandteil der Rechtsordnung. Es ist Voraussetzung zur Gewährleistung der Demokratie. Das Recht kann das Ehrenamt ermöglichen.