§ 24c KWG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
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Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 Gegenstand zahlreicher Judikate. Im Kontext der seit 2001 praktizierten Sicherheits- und Terrorismusgesetzgebung gewinnt dieses Grundrecht erneut an Aktualität. Die Arbeit widmet sich § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Norm erlaubt es verschiedenen staatlichen Stellen, automatisiert und heimlich Kontoinformationen über deutsche Bankkonten und Depots abzurufen. Neben der Beantwortung der zentralen Frage, inwieweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Bankkunden oder Depotinhabern durch die Regelungen des § 24c KWG verletzt wird, liegt ein zweiter Schwerpunkt der Untersuchung auf der Ermittlung der aktuellen Grundlagen des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Im Ergebnis zeigt sich, daß Teile des § 24c KWG wegen verschiedener Defizite verfassungswidrig sind.