Kundenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312e BGB
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Mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr hat die Europäische Gemeinschaft einen umfassenden Regelungsrahmen für den elektronischen Handel geschaffen. Integraler Bestandteil sind Vorschriften zum Kundenschutz beim elektronischen Vertragsschluß, die in § 312e BGB ihre Umsetzung gefunden haben. Sie sollen dazu dienen, das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Binnenmarkthandel zu stärken, indem spezifischen Risiken von Onlinegeschäften begegnet wird. § 312e BGB ergänzt dabei insbesondere die bereits existierenden Regelungen im Bereich der Fernabsatzgeschäfte. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der sachgerechten Auslegung von § 312e BGB, der Sanktionierung von Pflichtverstößen der Anbieter und der Konkurrenzsituation zu bestehenden besonderen und allgemeinen Anbieterpflichten.