Leasingverträge in der Insolvenz
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Die Insolvenzordnung berücksichtigt das in der Praxis bedeutsame Finanzierungsinstrument des Leasing nur unzureichend. Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung war eine Gesetzesänderung notwendig, um die Refinanzierung von Leasingverträgen nicht unnötig zu erschweren. Jedoch hat weder diese Ergänzung noch die jüngste Modifikation der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Wirkungen der Verfahrenseröffnung auf schwebende Verträge die Unstimmigkeiten bei den auf Leasingverträge anwendbaren Vorschriften beseitigen können. Unter Berücksichtigung der Regelung zum Eigentumsvorbehalt werden jeweils Lösungsvorschläge zu den Widersprüchen bei den insolvenzrechtlichen Konstellationen des Finanzierungsleasingvertrages aufgezeigt und ein alternativer Regelungsvorschlag de lege ferenda entwickelt.