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Die Domain als Verfügungsgegenstand
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Attraktive Domains sind ein knappes und zuweilen auch wertvolles Gut. Im Vordergrund dieser Arbeit stehen die Rechtsnatur der von der DENIC unter der Top-Level-Domain »de« vergebenen Domains als Verfügungsgegenstand und die Frage ihrer Einordnung in das System der Immaterialgüterrechte. Besonders untersucht werden dabei auch die vertraglichen Beziehungen zwischen der DENIC und dem Domaininhaber im Hinblick auf problematische Regelungen in deren AGB. Behandelt werden zudem Einzelfragen zur Pfändbarkeit und zur Insolvenz.
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2005
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