Änderung der Insolvenzgesetze
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Die Umsetzung der Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und der Richtlinie 2001/17/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen wurde vom österreichischen Gesetzgeber zum Anlass genommen, durch das IIRG 2003 in der Konkursordnung – über die Richtlinienumsetzung hinaus – Regelungen über ein Internationales Insolenzrecht zu schaffen. Es wird hiebei vor allem geregelt, inwieweit in die Konkursmasse eines österreichischen Konkursverfahrens ausländisches Vermögen einzubeziehen ist und inwieweit ausländische Insolvenzverfahren in Österreich anzuerkennen sind. Diese Regelungen führen zusammen mit der Europäischen Insolvenzverordnung vom 31.5.2002 zu einer umfassenden Regelung sowohl des europäischen als auch des internationalen Insolvenzrechts.