Der triftige Grund in der Besitzstandsschutzrechtsprechung des Ruhegeldsenats des Bundesarbeitsgerichts
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Die demographische Entwicklung der Gesellschaft hat Betriebsrenten in Deutschland zu einem wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung im Alter werden lassen. Arbeitgeber, die Versorgungszusagen erteilen, müssen frühzeitig erkennen können, unter welchen Bedingungen sie kürzend in diese Zusagen eingreifen können. Diese Arbeit analysiert die Möglichkeiten, bei wirtschaftlicher Schlechtlage in den Besitzstand der so genannten zeitanteilig erdienten dienstzeitunabhängigen Dynamik einzugreifen. Die Rechtsprechung des BAG zu einem dafür erforderlichen triftigen Grund wird umfassend analysiert. Anschließend wird der triftige Grund als eigenständige Eingriffsstufe bestimmt. Abschließend bietet die Arbeit Ansätze zur Entwicklung eines Modells zur Berechnung dieser Eingriffsgrenze an.