Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder im Wohnungseigentumsrecht
Autoren
Mehr zum Buch
Die einzigen gesetzlichen Regelungen, die die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder betreffen, finden sich in den §§ 27, 28 WEG. § 28 WEG normiert das Rechnungswesen der Gemeinschaft, dessen Instrumente der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung bilden. § 27 WEG hingegen regelt teilweise die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder im engeren Sinne, in dem er die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters festlegt. Ziel der Dissertation ist die nähere Erörterung der Geldverwaltung an sich, wobei Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung aufgrund der bereits umfänglichen Diskussion in Literatur und Rechtsprechung außer Betracht bleiben sollen. Aufgrund der knappen gesetzlichen Regelung stellen sich eine Reihe von Fragen, die von der Übertragbarkeit der Verwalterbefugnisse, über die Wahl der geeigneten Kontoform bis hin zu Einzelfragen des Geldverkehrs reichen. Daniela De beantwortet diese Fragen dogmatisch korrekt und praxistauglich.