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Sanktionsmöglichkeiten im WTO-Streitbeilegungsverfahren

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Die Gründung der WTO zum 1. Januar 1995 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen des Welthandels nachhaltig verändert und auf eine neue Basis gestellt. Dies gilt neben materiell-rechtlichen Neuerungen vor allem auch für die Streitbeilegung. Das anläßlich der Gründung der WTO neu gefaßte Dispute Settlement Understanding (DSU) versucht, den materiell-rechtlichen Vorgaben ein echtes Durchsetzungsinstrument an die Hand zu geben. Wie kein anderes WTO-Abkommen steht damit das DSU symbolisch für das ehrgeizige Ziel, den Charakter zwischenstaatlicher Handelsbeziehungen von dem früher vorherrschenden Konsensprinzip, das Streitigkeiten durch einvernehmliche Verhandlungslösungen beizulegen versuchte, zu einem stärker an verbindlichen Normen orientierten System zu verändern. Von besonderer Bedeutung sind vor diesem Hintergrund die Durchsetzungsmechanismen des DSU, insbesondere die Sanktionen als Reaktion auf WTO-Verstöße. Malte Jordan untersucht die vorliegenden Entscheidungen der WTO-Streitbeilegungsorgane zur Verhängung von Sanktionen zunächst auf die gemeinsamen dogmatischen Grundlagen, um sich danach mit den auch nach der Reform des DSU vorhandenen Effektivitätsdefiziten von Sanktionen bei der Normdurchsetzung in der WTO und Vorschlägen zur Behebung dieser Defizite zu befassen. Im letzten Teil der Arbeit widmet er sich den Interessen privater Wirtschaftsteilnehmer im Sanktionsverfahren und kommt zu dem Ergebnis, dass eine stärkere Einbindung der Privatwirtschaft nicht nur eine Frage des Gerechtigkeitsgehalts der WTO-Abkommen ist, sondern darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der WTO zu einem norm-orientierten System leisten kann.

Buchvariante

2005, paperback

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