Die Folgen der Verletzung des Umgangsrechts
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Die ständig wachsende Zahl an Scheidungen, nichtehelichen Kindern und nichtehelichen Lebensgemeinschaften führt zu immer häufigeren und schwerwiegenderen Konflikten um das Sorge- und insbesondere auch das Umgangsrecht. Letzteres gewährt das Gesetz seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 in erster Linie dem Kind, aber auch den - gleichzeitig verpflichteten - Eltern sowie weiteren Bezugspersonen wie Geschwistern und Grosseltern. Der Gesetzgeber trug damit dem Bedürfnis des Kindes nach Kontakt insbesondere mit beiden Elternteilen Rechnung: Zahlreiche Studien haben gezeigt, wie wichtig ein solcher Kontakt für die persönliche Entwicklung des Kindes ist und welch grosse Gefahren eine Vereitelung desselben begründet. Wird das Umgangsrecht verletzt, so haben zum einen die Familiengerichte in Ausübung des staatlichen Wächteramtes zu prüfen, ob und inwiefern Massnahmen zur Beendigung der Umgangsvereitelung beziehungsweise Durchsetzung des Umgangsrechts anzuordnen sind. Für die Betroffenen - Kinder, Eltern und sonstige Bezugspersonen - stellt sich darüber hinaus die Frage, ob sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können, insbesondere Schadens- und Unterlassungsansprüche. Diese Studie gibt einen umfassenden Überblick über die möglichen Folgen einer Umgangsrechtsverletzung: Sie erläutert zunächst, welche Instrumente den Gerichten im Falle einer Umgangsrechtsverletzung zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen an deren Anwendung im konkreten Fall geknüpft sind. Auch werden die mit der Anordnung verschiedener Massnahmen verbundenen Vor- und Nachteile erörtert. Sodann werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die kritische Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des BGH aus dem 2002, in der dieser erstmals die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle einer Umgangsrechtsverletzung bejaht hat.