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Der Letztverkäuferregress nach den §§ 478, 479 BGB

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Im Rahmen des am 01.01.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts wurden die §§ 478, 479 BGB eingeführt. Die Regelungen normieren das gewährleistungsrechtliche Rückabwicklungsverhältnis zwischen Unternehmern im Rahmen einer kaufrechtlichen Absatzkette. Obwohl ihnen sowohl während der Entstehungsphase als auch im späteren Verlauf große Beachtung in der wissenschaftlichen Diskussion geschenkt wurde, bestehen weiterhin - aufgrund noch nicht existenter Rechtsprechung - eine Reihe von Fragen hinsichtlich ihrer Auslegung. Aufbauend auf dem existierenden Meinungsspektrum widmet sich die vorliegende Arbeit dreier Themenkomplexe, die nach derzeitigem Forschungsstand weiterhin als ungeklärt gelten. Anfangs soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern die §§ 478, 479 BGB durch Vorgaben der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, insbesondere deren Art. 4 geprägt sind. Als zweiter Themenkomplex wird das gesetzliche Rückgriffsmodell der §§ 478, 479 BGB erörtert. Hierbei steht neben der Auslegung der Normen die Frage im Vordergrund, ob eine Ausdehnung der Vorschriften im Wege einer Analogie möglich ist. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit § 478 Abs. 4 BGB. Innerhalb dieser Norm liegt der Schwerpunkt auf der Erörterung der Frage, was unter den Begriffen „nachteilige Abweichung“ bzw. „gleichwertiger Ausgleich“ zu verstehen ist.

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2006

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