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Die Markenrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

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Eine Marke ist ein Merkmal zum Erkennen, Wiedererkennen und Unterscheiden von Produkten, das im heutigen Wirtschaftsleben zunehmend an Bedeutung gewinnt und aufgrund des in der Marke verkörperten „Goodwills“, also des ihr vom Verbraucher entgegengebrachten Vertrauens, für den Inhaber von beträchtlichem Wert sein kann. Die als Dissertation vorgelegte Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Erbengemeinschaft Inhaberin einer Marke sein kann. Dies kann Relevanz sowohl dann erlangen, wenn sich eine Marke in dem der Erbengemeinschaft zufallenden Nachlass befinden, wie auch, wenn eine Erbengemeinschaft selbst als Anmelderin einer Marke auftritt. Ziel der Arbeit ist es zu zeigen, dass dem Erwerb eines Markenrechts durch eine Erbengemeinschaft, geht man von deren Teilrechtsfähigkeit aus, keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen. Inhaltsübersicht V Inhaltsverzeichnis VI § 1 Einleitung 1 § 2 Überlegungen zum Erbgang von Marken 5 I. Vererblichkeit von Marken 6 II. Erbgang bei einem Erben 9 III. Erbgang bei Erbenmehrheit 10 § 3: Markenrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft 11 I. Markenrechtsfähigkeit nach § 7 MarkenG 12 II. Entstehung des Markenschutzes 16 III. Rechtsbehelfe 46 IV. Markenbenutzung, § 26 MarkenG 66 V. Markenverletzungsverfahren 82 VI. Erlöschen des Markenschutzes 89 VII. Übertragung des Schutzrechtes 95 § 4 Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft 99 I. Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft 101 II. Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts 102 III. Schlussfolgerung für die Erbengemeinschaft 111 IV. Ergebnis 118 § 5 Ergebnis 119 123 Literaturverzeichnis 123 Lehrbücher, Kommentare & Festschriften 125 Zeitschriftenbeiträge & Festschriftbeiträge 135

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ISBN
9783938807101

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2006

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