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Qualitätssicherung in der stationären Versorgung

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Medizinische Leistungen werden im Rahmen des DRG-Systems bestimmten Fallgruppen zugewiesen, anhand derer nahezu das gesamte Leistungsgeschehen im Krankenhaus abgebildet wird. Aufgrund der fallpauschalierten Entgelte entzieht sich im DRG-System der zu einer Leistung korrespondierende Erlös weitgehend dem Einfluss der Leistungserbringer, was dazu führt, dass die fallspezifischen Kosten als alleinige Stellhebel des Deckungsbeitrags verbleiben. Für Krankenhäuser bestehen in einem Fallpauschalensystem somit Anreize, durch eine Absenkung des Qualitätsniveaus sowie durch Risikoselektion ihre Behandlungskosten zu reduzieren. Daraus folgt aus gesundheitspolitischer Perspektive die Notwendigkeit eines systematischen Qualitätsmanagements, was auf der Ebene des Klinikmanagements mit dem Bedarf nach einem qualitätsbezogenen Zielkostenmanagements zur marktkonformen Realisierung von Qualitätsforderungen korrespondiert. Zur Überwachung der struktur-, prozess- bzw. ergebnisbezogenen Qualitätsdimensionen werden Qualitätsindikatoren als quantitative Masse eingesetzt, deren Bewertung in Form eines einrichtungsübergreifenden Benchmarkings oder durch den Vergleich mit anderweitig definierten Referenzwerten erfolgt. Effektive Qualitätssicherung benötigt darüber hinaus Informationen über qualitätsbezogene Kosten, anhand derer Qualitätsziele quantifiziert und Massnahmen der Qualitätssicherung evaluiert werden können. Somit gilt es, im Bereich der medizinischen Versorgung Anreize zu schaffen, in die Qualität der Behandlung zu investieren, was insbesondere durch eine valide Messung und transparente Darstellung von Grössen des medizinischen Outcomes erreicht werden kann. Als technisches Konzept der Ergebnismessung eignet sich etwa der Ansatz der routinedatenbasierten Qualitätssicherung, welche die Ableitung patientenbezogener Krankheits- bzw. Behandlungsverläufe erlaubt. Wie im Rahmen der Veröffentlichung ausführlich dargelegt stehen als geeignete Mechanismen der Umsetzung eine Koppelung von Qualität und Menge durch Offenlegung der Ergebnisse (nachfragegesteuerter Qualitätswettbewerb) sowie eine Anbindung der Leistungserbringung bzw. der Zertifizierungsfähigkeit an die Ausprägung zu definierender Qualitätsindikatoren zur Wahl. Der Autor zeigt, dass die genanten Forderungen durch die bisherigen im Sozialgesetzbuch verankerten Verfahren der externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung nicht erfüllt werden. Denn weder aus den öffentlich verfügbaren Daten des BQS-Verfahrens noch anhand der sog. strukturierten Qualitätsberichte lassen sich Rückschlüsse auf die Ergebnisqualität verschiedener medizinischer Leistungserbringer ziehen. Etwas weiter gehen die Zertifizierungsverfahren für Brustzentren, die sich teilweise durch eine Koppelung der Leistungserbringung an die Erfüllung der Zertifizierungsvorgaben auszeichnen. Die Implementierung von (transparenter) Qualität als Wettbewerbsvariable verbleibt somit vorrangige Aufgabe hinsichtlich der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

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2007

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