Die Beurteilung von Wertentscheidungen am Beispiel der Humanklonierung
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Kurz nach Weihnachten 2002 wurde die Geburt des ersten menschlichen Klonkinds durch eine Sekte gemeldet. Auch wenn dies erwartungsgemäß nicht verifiziert wurde, wird realistischerweise die reproduktive Klonierung in Zukunft gelingen. In pragmatischer Hinsicht wesentlich relevanter sind therapeutisches und diagnostisches Klonen. Die medizinisch-biologischen Grundlagen der verschiedenen Klonierungsalternativen und der Stammzellenforschung werden ausführlich dargestellt und sodann die Widersprüche behandelt, die sich aus der Spannung zwischen dem verfassungsrechtlichen Rahmen und den halbherzig pragmatischen Regelungsversuchen des Embryonenschutzgesetzes ergeben. Es wird gezeigt, daß eine Beurteilung nur auf der Basis einer individuellen Grundentscheidung für oder gegen eine Moralbegründung mit absolutem Geltungsanspruch getroffen werden kann. Ohne Kenntnis der Grundlagen der wichtigsten ethischen Theorien ist dies nicht möglich. Dies zeigt sich insbesondere auch im Rechtsvergleich, denn die „deutsche“ Orientierung an absoluten Sollensgrundsätzen (Deontologie) steht dem anglo-amerikanischen Pragmatismus gegenüber, der sich konsequentialistisch an den Folgen einer Handlung orientiert. Während Konsequentialismus und deontologische Ethik von unbedingter, absoluter und überindividueller Geltung ausgehen, ist dies bei anderen Moralbegründungen wie Tugend- und Fürsorgeethik, den Bereichsethiken und der evolutionären Ethik nicht der Fall. Wertentscheidungen wie die zur Zulässigkeit der Humanklonierung sind damit höchstpersönlich wahrzunehmen und nicht abtretbar. Dem Staat steht lediglich die Erziehung des Einzelnen zu einem moralischen Wesen zu. Ihn zu beeinflussen, sich als Mitglied einer interdependenten Gemeinschaft anzusehen und Respekt vor dem Mitmenschen unabhängig von dessen körperlicher und psychischer Konstitution anzumahnen, ist originäre Staatsaufgabe. Ein Staat, der dies nicht durch fundierte Werteerziehung ermöglicht und sich stattdessen hoheitlich Moral zu normieren anmaßt, wirft hingegen die Ideale der eigentlichen Staatsidee über Bord.