Ermessen und Willkür im Straf- und Strafverfahrensrecht
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Das Ziel der Arbeit ist es, Klarheit zu schaffen und einen möglichst präzisen Begriff der Willkür zu gewinnen. Es wird somit versucht, den Begriff der «Willkür» in der Umgangssprache, in der Rechtsphilosophie, im Straf- und Strafprozessrecht sowie auch in der Verfassungsrechtslehre zu untersuchen. Schließlich wird der Willkürbegriff speziell in der Rechtsprechung des BVerfG sowie des BGH untersucht. Im Anschluss daran geht es um die Frage, wie Freiheit und Ermessen ausgestaltet werden können. Wie kann die Freiheit bzw. das Ermessen des Richters bzw. des Staatsanwalts im Strafprozess besser strukturiert werden? Schließlich sollen in der Untersuchung zwei zentral wichtige Fragen einer Antwort zugeführt werden, nämlich erstens die Frage, welche traditionellen Modelle der Willkürkontrolle im Allgemeinen es im Strafprozess gibt, und zweitens die Frage, ob Freiheit und Ermessen von Richter und Staatsanwalt nicht möglicherweise auch noch auf andere Weise überprüft und kontrolliert werden können. Damit wird zugleich versucht, das Dreieck der Freiheit bzw. des Ermessens zu schließen, das heißt, die Freiheit bzw. das Ermessen zu verstehen; danach die Freiheit und das Ermessen zu strukturieren, abschließend allgemeine Ideen hinsichtlich ihrer Kontrolle zu entwerfen, um die Gefahr der Willkür möglichst auf ein Minimum zu beschränken.