Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
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Bei der Ausgestaltung seiner betrieblichen Altersversorgung sieht sich der Arbeitgeber einem Zielkonflikt ausgesetzt. Einerseits strebt er eine möglichst umfassende Gestaltungsfreiheit an, um innerhalb der Belegschaft bedarfsgerecht differenzieren zu können und eine Außenwirkung als attraktiver Arbeitgeber zu erzielen. Zudem ist eine Teilhabe aller zu Konditionen, die sich jeweils am höchsten Leistungsniveau orientieren, wirtschaftlich nicht darstellbar. Andererseits müssen zahlreiche Gleichbehandlungsgebote und Diskriminierungsverbote beachtet werden. Die Untersuchung zeigt das Spannungsfeld auf, in dem sich der Arbeitgeber bei der Zusagengestaltung bewegt. Neben einer ausführlichen abstrakten Darstellung der rechtlichen, konzeptionellen und tatsächlichen Zusammenhänge wird die Frage nach der Einbeziehung zweier Arbeitnehmergruppen gestellt und beantwortet. Wo stößt die Freiheit, manche Arbeitnehmer mit einer Versorgungszusage zu begünstigen und andere hiervon auszunehmen, an die Grenzen des arbeitsrechtlich Zulässigen?