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Rechts- als Geisteswissenschaft

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Der Titel der Festschrift kennzeichnet das wissenschaftliche Werk von Wolfgang Schild, der seit gut drei Jahrzehnten als Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Universität Bielefeld forscht und lehrt. Zu seinem 60. Geburtstag haben sich Kollegen seiner heimischen Fachsäule und frühere Mitarbeiter seines Lehrstuhls zusammengetan, um ihn mit dieser Festgabe zu ehren. Herausgekommen ist ein Band mit 15 Aufsätzen, der in seiner Vielfältigkeit das widerspiegelt, was der Jubilar geist- und facettenreich vorgelebt hat, eben: Rechts- als Geisteswissenschaft. In (straf-) rechtgeschichtlicher Hinsicht befasst sich Andermann mit der Juristenschelte vom 12. bis 16 Jahrhundert und Kretschmer mit dem Atzmann, also dem Wachsbildnis, das heute als Voodoo-Puppe bekannt ist. Rechtsphilosophisch geht es bei Gerdes um den Tierschutz und bei Harzer um das Verhältnis von Sport, Recht und Souveränität. Das schlägt den Bogen zu sportrechtlichen Beiträgen, die sich mit Manipulationen im Leistungssport befassen (Bannenberg und Rössner) bzw. mit Beleidigungen im Fussballsport (T. Grosbüsch). Kriminologisch verhaftet sind die Ausführungen von Bals zum Täter-Opfer-Ausgleich und von Braasch zum Massregelvollzug für untherapierbare Straftäter, während sich Hüls mit der Kontrolle polizeilicher Ermittlungen und von Europol beschäftigt. Hinzu kommen Beiträge zur Patientenverfügung (Berg), zum Bestimmtheitsgebot bei unbenannten Erschwerungsfällen (Böhm), rechtsvergleichend zum räuberischen Diebstahl (Shaw) und zur didaktischen Aufbereitung der Menschen- und Bürgerrechte (Kaib). Ergänzt wird das mit Aufsätzen über das literarische Werk von Juristen und Juristinnen (G. Gosbrüsch), wobei es im Schwerpunkt um Theodor Storm und Franz Kafka geht, sowie humorvoll zu Einlasskontrollen bei Gericht (Geue).

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2007

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