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Die Gewässerunterhaltung durch Wasserverbände und die Kostentragung durch deren Mitglieder

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Bei den Wasserverbandsbeiträgen der Eigentümer von Anliegerflächen an unterhaltungsbedürftigen Gewässern werden nicht immer die unterschiedlichen ökologischen Verbesserungsleistungen berücksichtigt, die auf jener Fläche erbracht werden. Waldgrundstücke mit ihren Speicher- und Klärungsfunktionen für Feuchtigkeit sind wasserhaushalterisch anders einzuordnen als landwirtschaftlich oder industriell genutzte Grundstücke und verlangen nach einer angemessenen reduzierten Heranziehung zu den wasserhaushaltsrechtlichen Gemeinlasten. Auch das Bundeswaldgesetz und das Kyoto-Protokoll weisen auf die besondere ökologische Nutzenbringung der Wälder hin. Deshalb scheint das herkömmliche Gewässerunterhaltungsrecht insgesamt auf seine umweltschutzgerechte, differenzierte und damit gleichheitsrelevante Bemessung hin überprüfungsbedüftig. Hierbei wird insbesondere auf die Sozialpflichtigkeit im Verhältnis zu der Privatnützigkeit des Waldes im Unterschied zu anderen Flächen abgestellt. Die Studie beinhaltet Ausführungen zu den verschiedenen landesunterschiedlichen Beitragsberechnungen für Wasserverbandsbeiträge und deren Rechtmäßigkeit und zu Umfang und Last der Unterhaltung. Die Wasserverbandsbeiträge werden unter anderem mit Hinblick auf die Grundrechte Eigentum, Allgemeine Handlungsfreiheit und Gleichbehandlung untersucht.

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2008

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