Energie-Contracting
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Das Werk beschäftigt sich mit den Rechts- und Praxisproblemen des sogenannten Contracting, also der Energieversorgung von Industriebetrieben, Gewerbe- und Wohnimmobilien nicht mehr durch den Nutzer selbst, sondern durch einen eigenständigen Unternehmer, der sich auf diese Aufgabe spezialisiert hat. Der Unternehmer schließt mit dem Nutzer oder Eigentümer einen Vertrag, in dem er sich verpflichtet, Energie in einem auf die Bedürfnisse des Abnehmers abgestimmten Umfang zu liefern. Der Contractor hat die umfassende Verantwortung für die Errichtung, die Finanzierung, den Betrieb und die Instandhaltung der für die Versorgung notwendigen Anlagen. In den letzten Jahren entwickelte sich aus ersten Wärmelieferungskonzepten ein mittlerweile weit aufgefächerter Markt an Energiedienstleistungen. Gleichzeitig erweiterte sich damit auch der rechtliche Klärungsbedarf. Ging es anfänglich darum, Konzepte zur Absicherung und Finanzierung der Investition zu entwickeln und die mietrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des Wärmecontractings in der Wohnungswirtschaft zu bewältigen, erstreckt sich das Feld der zu bearbeitenden Fragen heute auf so unterschiedliche Bereiche wie das Vertragsrecht, das Vergaberecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Energiewirtschaftsrecht, das Kommunalrecht, das Planungsrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht. Martin Hack ist Rechtsanwalt in Hamburg und Justitiar des Verbandes für Wärmelieferung. Durch seine mehr als zehnjährige Tätigkeit im Bereich des Contractings und interdisziplinäre Zusammenarbeit verfügt er über eine breite Erfahrung zum Thema, die es ihm ermöglicht, die praktischen Probleme in übersichtlicher Weise in ihren juristischen Zusammenhang zu stellen. Für Immobilienwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Industriebetriebe, Gewerbebetriebe, Energiewirtschaft, Rechtsanwälte, Gerichte, Verbände, Hauseigentümer.