Geschäftsführerpflichten gegenüber der Gesellschaft im englischen und deutschen GmbH-Recht
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann. Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland. Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers. Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D& O- Versicherungen. Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf. Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.