Der doppische Kommunalhaushalt
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Seit dem 01.01.2005 ist das neue Gemeindehaushaltsrecht in NRW in Kraft. Innerhalb der Übergangsfrist von vier Jahren haben alle Kommunen im Land vom bisherigen kameralen Haushalt auf das NKF (Neues Kommunales Finanzmanagent) umzustellen. Das bedeutet: seit diesem Jahr dürfen alle Städte und Gemeinden doppisch buchen, ab 2009 müssen sie es. Das NKF stellt die wohl grundlegendste Reform des kommunalen Rechnungswesens überhaupt dar und soll auch die politische Steuerung grundlegend verbessern. Mit der Abbildung des vollständigen Ressourcenverbrauchs, statt der reinen Geldflussrechnung, der produktorientierten Ausgestaltung des neuen Haushaltes und der Steuerung mittels Zielen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichungsgrade sollen den Entscheidungsträgern in Rat und Kreistag neue Instrumente an die Hand gegeben werden, die eine neue Qualität der politischen Steuerung ermöglichen sollen. Zudem werden sich auch die Bestimmungsgrößen für den Haushaltsausgleich ändern. Daher betrifft das NKF gerade auch die kommunalen Mandatsträger. Das vorliegende Buch wendet sich gezielt an diese Zielgruppe in einer aktuellen und vollständig auf NRW ausgerichteten Darstellung.