Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Kindeswohl
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Die gleichgeschlechtliche Lebensweise hat durch das Partnerschaftsgesetz in rechtlicher Hinsicht weitgehend Anerkennung gefunden. Weiterhin bleibt die Gleichstellung jedoch auf bestimmte, ihr zugewiesene Lebensbereiche beschränkt. Durch das im Partnerschaftsgesetz verankerte Adoptionsverbot ist die Möglichkeit einer gemeinsamen rechtlichen Elternschaft ausdrücklich ausgeschlossen. Das Thema Elternschaft und gleichgeschlechtliche Lebensweise wurde bislang auch in der schweizerischen Rechtslehre nur marginal berücksichtigt. Massgeblich ist hierfür, dass der Begriff der Elternschaft stark von kulturellen Traditionen sowie von der angeblichen Natürlichkeit von Elternschaft geprägt ist. Diese Arbeit versucht, sich der Thematik der Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare vorurteilsfrei zu nähern und begutachtet die vorliegenden Regelungen des Partnerschaftsgesetzes vornehmlich unter der Prämisse des Kindeswohls. Massgeblich ist hierbei nicht die etwaige Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft, vielmehr richtet sich der Fokus auf die Auswirkungen der Ungleichbehandlung auf die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebenden Kinder.