Betriebsübergang in der Insolvenz
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In der Insolvenz gehört die übertragende Sanierung und damit die Veräußerung von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen zu den wichtigsten Sanierungsinstrumenten. Zentrale arbeitsrechtliche Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 613a BGB und betriebsbedingte Kündigungen und andere Auflösungstatbestände müssen sich an dieser Vorschrift messen lassen. Die vorliegende Arbeit beleuchtet einzelne Probleme, die im Zusammenhang mit einer übertragenden Sanierung in der Insolvenz auftreten können. Der erste Teil behandelt die Frage, in welchem Verfahrensabschnitt eine übertragende Sanierung überhaupt zulässig ist, der zweite Teil beschäftigt sich mit der kündigungsrechtlichen Problematik im Zusammenhang mit einer übertragenden Sanierung. Erörtert wird zunächst, welche Erleichterungen § 128 InsO (i. V. m. §§ 125ff. InsO) für Kündigungen bei Betriebsübergängen in der Insolvenz gebracht hat. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob in der Insolvenz ein Wiedereinstellungsanspruch anzuerkennen ist und unter welchen Voraussetzungen Versuche der Praxis, die kündigungsrechtlichen Probleme durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu vermeiden, an § 613a BGB scheitern.