Die Reform des Stadtverbandes Saarbrücken
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Schon vor seiner Geburtsstunde zu Beginn des Jahres 1974 hat der Stadtverband Saarbrücken als „Kommunale Gebietskörperschaft sui generis“ die politische und jurisitische Diskussion über die Gestaltung von Stadt-Umland-Verwaltungen mitgeprägt. Damals, wie auch im Zuge der Verwaltungsreform des Jahres 2007, standen unterschiedlichste Reformmodelle zur Debatte, die im historischen Vergleich allesamt eine verblüffende Ähnlichkeit aufweisen. Mindestens genauso verblüffend ist die jeweils festzustellende große Zurückhaltung bei der exakten verfassungsrechtlichen Analyse der ernsthaft in Erwägung gezogenen Reformmodelle. Dieser Aufgabe widmet sich die vorliegende Untersuchung. Die zu beachtenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe werden aus dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung hergeleitet und auf die aktuell diskutierten Reformmodelle angewandt. Im Zentrum der Betrachtung stehen der Stadtkreis Saarbrücken, der durch das sog. Hesse-Gutachten vorgeschlagen wurde, und der heute zu geltendem Recht gewordene Regionalverband Saarbrücken.