Der rechtserhaltende Markengebrauch in der Schweiz
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Das Gebrauchserfordernis gehört zu den Grundprinzipien des Markenrechts. Es soll verhindern, dass das Markenregister mit formal gültigen, aber nicht benutzten Marken belastet und die Schaffung neuer Marken behindert wird. Die Thematik hat eine grosse Praxisrelevanz und ist häufig Gegenstand von Widerspruchsverfahren und Prozessen. Die vorliegende Arbeit umfasst im Wesentlichen drei Hauptteile: Im ersten erfolgt eine fundierte Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung und Doktrin zur Frage, wann ein Markengebrauch rechtserhaltend ist. Der zweite Hauptteil befasst sich mit dogmatischen Aspekten im Zusammenhang mit den Rechtsfolgen des Nichtgebrauchs. Schliesslich werden verschiedene prozessuale Fragen, die sich bei der Geltendmachung des Nichtgebrauchs stellen, aufgearbeitet. Fallweise wird, wo dies zur Erhellung einer Frage dient, auch die Praxis zur EU-Gemeinschaftsmarke, zur Harmonisierungsrichtlinie sowie zum deutschen Markenrecht ergänzend mitberücksichtigt.