Rechtswissenschaft und Revolution
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Zu den Krisen eines Staatswesens zählen ohne Zweifel Revolutionen, die unter Bruch der bisherigen Verfassungsordnung eine neue Staats- und Rechtsordnung schaffen. Mit der erfolgreichen Revolution stellt sich zugleich die rechtstheoretische Frage, ob mit dem Verfassungsbruch auch das Staatswesen untergeht. Ebenso wird die Weitergeltung der Rechtsordnung, die ihren Rechtsgrund letztlich in der gestürzten Verfassung hatte, mit der Revolution in Frage gestellt. Mit der Novemberrevolution 1918 wurde die Kontinuität von Reich und Rechtsordnung Gegenstand wissenschaftlichen Interesses und Anlaß für eine kontrovers geführte Debatte innerhalb der deutschen Staats- und Rechtslehre. Die Studie gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Standpunkte und Positionen, die von der Rechtswissenschaft zur Lösung des Revolutionsproblems geboten wurden. Dabei werden die wesentlichen nach der Novemberrevolution vertretenen Auffassungen vorgestellt, die entweder eine Identität und Kontinuität von Reich und Rechtsordnung annahmen oder eine solche ablehnten. Dies schließt einen Vergleich mit Deutschösterreich ebenso ein, da dort aufgrund der ähnlichen historischen Situation die gleichen Fragen diskutiert wurden, wie einen ideengeschichtlichen Abriß. Abgerundet wird die Darstellung mit einem Blick auf die Diskussion zur Zulässigkeit einer Rechtssetzung durch revolutionäre Gewalten. Der Ertrag der Studie liegt vor allem in der umfassenden wissenschaftshistorischen Aufarbeitung und Darstellung einer rechtlichen Ausnahmelage und Grenzsituation. Nicht zuletzt wird damit ein komplexes Spiegelbild des staatstheoretischen und staatsrechtlichen Standes der Wissenschaft im Übergang von der Monarchie zur Republik in Deutschland geboten.