Kinder und Jugendliche im Fokus preußischer Politik im 19. Jahrhundert
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Die Autorin betrachtet die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen in der Politik des preußischen Staates. Dabei stehen zeitlich das 19. Jahrhundert und inhaltlich schul-, arbeits-, erziehungs- und strafrechtliche Überlegungen im Mittelpunkt. Ferner wird das 18. Jahrhundert betrachtet, denn hier wurden bereits Veränderungen angestoßen und Grundlagen geschaffen – wirtschaftlich, gesellschaftlich, staatlich – die im 19. Jahrhundert ihre Fortsetzung fanden und sich besonders auch auf Kinder und Jugend auswirkten. Die preußischen Gesetze verfolgten nicht die Abschaffung eines gänzlichen Kinderarbeitverbots. Dies wurde während des gesamten 19. Jahrhunderts nicht eingeführt, sondern die Maßnahmen waren daran ausgerichtet, wie am besten eine Vereinbarkeit von Arbeit und Schule für die Kinder und Jugendlichen erzielt werden konnte. Somit wurden sie doppelt belastet. Das Schul- und Bildungswesen sollte unter staatliche Aufsicht gestellt werden. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts gab es hierzu in Preußen Bestrebungen, aber auch dieses Ziel wurde im 19. Jahrhundert nicht erreicht. Die Verwahrlosung und Kriminalität der Heranwachsenden wurde vielmehr als sittlich-moralisches denn als gesellschaftliches Problem gedeutet. Hier wurde der preußische Staat selbst tätig, wenn es darum ging, den Kindern und Jugendlichen einen Vormund an die Seite zu stellen, sie zu bestrafen oder in Korrektionsanstalten einzuweisen. Ihre Nacherziehung überließ er jedoch der Fürsorge privater Vereine. Miriam Bornholdt wurde mit dieser Arbeit an der Leuphana Universität Lüneburg promoviert.