Hebammen im Nationalsozialismus
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Hebammen waren im Nationalsozialismus für die Umsetzung der nationalsozialistischen Gesundheits- und Bevölkerungspolitik und somit für die Selektion der Bevölkerung unter rassischen Gesichtspunkten zuständig. Aufgrund der Erfüllung ihrer Meldepflichten in Bezug auf „behinderte“ Kinder (Stichwort: Kindereuthanasie), sogenannte „Erbkranke“ (Stichwort: Zwangssterilisationen) sowie Schwangerschaftsunterbrechungen, Fehl- und Frühgeburten (Stichwort: Zwangsabtreibungen) trugen sie zur erbbiologischen Erfassung der Bevölkerung bei. Auch bei Zwangsarbeiterinnen leisteten Hebammen Geburtshilfe und assistierten teilweise bei Abtreibungen. In den Heimen des „Lebensborn e. V.“ gehörten sie zum angestellten Personal. All diesen Tätigkeitsfeldern gemeinsam war, dass Hebammen über einen relativ großen Handlungs- und Ermessensspielraum verfügten und daher ihr Mitwirken an den nationalsozialistischen Zielsetzungen selbst gestalten und lenken konnten. Der Hebammenberuf erfuhr in der Zeit des Nationalsozialismus eine enorme Aufwertung, wurde jedoch zunehmend politisiert und Hebammen waren einer engmaschigen staatlichen Kontrolle ausgesetzt. JULIA SCHWARZENBERGER 1980 in Steyr geboren, aufgewachsen in Linz, nach der Matura freiwilliges diakonisches Jahr im Diakoniewerk Gallneukirchen und anschließend dreijährige Ausbildung zur diplomierten Behindertenpädagogin. Seit Herbst 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz, daneben weiterhin im Diakoniewerk geringfügig beschäftigt. Die vorliegende Publikation wurde unter dem gleichnamigen Titel als Diplomarbeit bei o. Univ.-Prof. in Dr. in Floßmann eingereicht.