Die Theorien zur Verrechnung und zur Feststellung des Saldos im Kontokorrent unter besonderer Berücksichtigung ihrer Praktikabilität
Autoren
Mehr zum Buch
Das Kontokorrentrecht zählt zu den schwierigsten Materien des Handelsrechts. Umstritten sind u. a. die rechtlichen Wirkungen der Verrechnung und des Saldoanerkenntnisses: Nach der Rechtsprechung vollzieht sich die Verrechnung im Wege der verhältnismäßigen Gesamtaufrechnung, und der kausale Saldo wird beim Anerkenntnis durch den abstrakten ersetzt. Die von Canaris begründete, herrschende Lehre nimmt an, dass die Einzelposten analog den §§ 366 f., 396 I 2 BGB zu verrechnen sind und beim Saldoanerkenntnis der kausale Saldo neben dem abstrakten bestehen bleibt. In der Literatur wurden beide Lösungsansätze rechtstheoretisch ausführlich erörtert. Bislang nicht genauer untersucht worden ist die These, dass die Theorie von Canaris in der Praxis umständliche Nachforschungen erforderlich mache und der Ansatz der Rechtsprechung praktikabler sei. Hier setzt die vorliegende Arbeit an: Es werden zu-nächst typische Ausprägungen des Kontokorrents herausgearbeitet. Anschließend wer-den die wesentlichen Argumente der Diskussion noch einmal aufgegriffen und unter besonderer Berücksichtigung ihrer praktischen Relevanz und Stichhaltigkeit einer erneuten kritischen Würdigung unterzogen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die von Canaris angenommene Analogie aus praktischen Gründen abgelehnt werden muss und der Ansatz der Rechtsprechung vorzugswürdig ist.