Einkaufskooperationen im europäischen und deutschen Kartellrecht
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Mit Inkrafttreten der 7. GWB Novelle zum 1. Juli 2005 hat der deutsche Gesetzgeber im Bereich des Kartellverbots eine nahezu vollständige Angleichung des Wortlauts der Vorschriften des GWB an das europäische Recht, namentlich an Art. 81 EGV, herbeigeführt. Für Einkaufsgemeinschaften ist diese Änderung von besonderer Bedeutung, da die für diese Form der Unternehmenskooperation im vormaligen § 4 Abs. 2 GWB enthaltene Legalausnahme entfallen ist und die Frage der Zulässigkeit von Einkaufsgemeinschaften künftig sowohl im europäischen als auch im deutschen Recht in erster Linie an Hand des generalklauselartigen Freistellungstatbestands des Art. 81 Abs. 3 EGV bzw. des § 2 GWB zu beurteilen ist. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit, wie Einkaufskooperationen nach Art. 81 EGV unter Berücksichtigung insbesondere der Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 81 EGV auf Vereinbarungen über eine horizontale Zusammenarbeit sowie der Leitlinien zur Anwendbarkeit des Art. 81 Abs. 3 EGV zu beurteilen sind. Darauf aufbauend untersucht die vorliegende Arbeit, inwieweit nach Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle noch Raum für eine von der europäischen Rechtspraxis abweichende Beurteilung nationaler Sachverhalte bei Anwendung der §§ 1, 2 GWB bleibt.